| Der Begriff
Industriegut wird recht selten verwendet. Eher geläufig ist in der
betriebswirtschaftlichen Sprache der Ausdruck Investitionsgut, denn
letztendlich geht es bei beiden Begriffen um eine Investition, die
von einem Unternehmen getätigt wird, um damit anschließend eine
weitere Leistung zu erstellen.
Deutlich wird daraus, dass Investitionsgüter bzw. Industriegüter
noch eine unterstützende Funktion haben und nicht an den Endabnehmer
weiterverkauft werden. Sie sind notwenig für Produktionsprozesse
oder das Erstellen von Dienstleistungen, die dann nachher an den
Endabnehmer verkauft oder vermittelt werden.
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